Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Fachanwalt für Familienrecht Vita: Studium der Rechtswissenschaft in Freiburg. Seit 1979 als Rechtsanwalt zugelassen. Zunächst Tätigkeit in einer Kanzlei in Villingen. 1984 Gründung der Kanzlei in St. Georgen. Erwerb der Bezeichung Fachanwalt für Familienrecht, sowie der Bezeichnung Fachanwalt für Arbeitsrecht. Beratung in folgenden Rechtsgebiete: Arbeitsrecht Erbrecht Familienrecht Bau- und Architektenrecht Handels- und Gesellschaftsrecht Mitgliedschaften: Mitglied Arbeitsgemeinschaft für Familien- und Erbrecht des DAV Deutsche Anwalts-, Steuerberater und Notarvereinigung für Erb- und Familienrecht e.V. Verein der Fachanwälte für Familienrecht Schwarwald-Baar-Heuberg |
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Rechtsanwalt öffentlich bestellter und beeidigter Urkundenübersetzer der türkischen Sprache für Baden-Württemberg Vita: Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Freiburg. Anschließend Referendariat beim LG Rottweil. Seit 2001 als Rechtsanwalt zugelassen und in der Kanzlei Baier & Partner tätig. Öffentlich bestellter und beeidigter Urkundenübersetzer der türkischen Sprache für Baden-Württemberg sowie allgemein beeidigter Verhandlungsdolmetscher der türkischen Sprache für die Gerichte des Landes Baden-Württemberg. Rechtsberater des Deutschen Mieterbunds, Mieterverein Villingen-Schwenningen Mitglied der Deutsch-Türkischen Juristenvereinigung. Beratungen in folgeden Rechtsgebieten: Arbeitsrecht Familienrecht Mietrecht Verkehrshaftpflichtrecht Strafrecht und Ordnungswiedrigkeitenrecht ausländisches Recht (türkisches Recht) türk. Zivilrecht, türk. Familienrecht (Scheidung, Folgesachen, Anerkennungsverfahren), Erbrecht (Deutsch-Türkisches Nachlassabkommen) Neben der Beratung und Vertretung in oben genannten Rechtsgebieten umfasst die Tätigkeit auch - die Vertretung in sämtlichen anderen zivilrechtlichen Rechtsgebieten - die Vermittlung von Rechtsanwälten in der Türkei und Führung von entsprechenden Korrespondenzmandaten, wie insbesondere in Forderungsangelegenheiten, Scheidungs- und Anerkennungsverfahren in der Türkei sowie sonstigen zivilrechtlichen Verfahren - die Unterstützung bei Firmengründungen wie etwa der Gründung einer Limited Sirket in der Türkei - die Vertretung von Firmen und natürlichen Personen mit Sitz in der Türkei vor deutschen Gerichten (bundesweit) - die Anfertigung von juristischen Übersetzungen |
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